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Allgemeine Geschäftsbedingungen RITTERRICHARD Catering

 
§ 1 Auftragsannahme und Vertragsschluss
Bis zur schriftlichen Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Aufträge ohne Unterschrift können nicht bearbeitet werden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch RITTERRICHARD Catering. Sollten trotz des Schriftformerfordernisses ohne schriftlichen Vertrag durch RITTERRICHARD Catering Leistungen für den Auftragnehmer auf dessen mündliche Weisung ausgeführt werden, entsteht ein Vergütungsanspruch der RITTERRICHARD Catering entsprechend dem unterbreiteten Angebot.

§ 2 Leistungsumfang
Zu den Leistungen von RITTERRICHARD Catering zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand und die damit verbundenen Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Die von RITTERRICHARD Catering angebotenen Produkte sind oftmals saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung einzelne im Angebot genannte Produkte nicht vorhanden sein, behält sich RITTERRICHARD Catering vor, diese gegen zumindest gleichwertige Waren auszutauschen. Die angebotenen Produkte verstehen sich daher freibleibend.
RITTERRICHARD Catering bestimmt, welcher Betrieb und welche Mitarbeiter den Auftrag ausführen werden. Soweit die RITTERRICHARD Catering aufgrund der Wünsche des Auftraggebers Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, ist RITTERRICHARD Catering berechtigt, die jeweiligen Subunternehmerverträge in Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu schließen. RITTERRICHARD Catering wird diese Fremdleistungen im Rahmen der Angebote kenntlich machen.
Gegenstände und Materialen, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind und von RITTERRICHARD Catering angeliefert werden, bleiben im Eigentum von RITTERRICHARD Catering und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an RITTERRICHARD Catering herauszugeben. Etwaige Fehlmengen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit Getränke auf Kommissionsbasis geliefert werden, erfolgt eine Rücknahme nur, sofern die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

§ 3 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Pflichten und Haftung
RITTERRICHARD Catering verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die in den jeweiligen getroffenen Vereinbarungen angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich. RITTERRICHARD Catering wird jedoch von einer Lieferverpflichtung frei, sofern sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, welche sie trotz der nach den Umständen des Vorfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu zählt insbesondere die höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Rohstoffen und Waren usw., sofern durch die vorstehenden Umstände die rechtzeitige und richtige Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei diesen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie bei dem Auftraggeber, bei RITTERRICHARD Catering oder einem Lieferanten entstehen. Soweit RITTERRICHARD Catering von der Lieferverpflichtung frei wird, entfallen etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Auch Rücktrittsrechte entfallen. Bei unsachgemäßer Lagerung von Produkten durch den Auftraggeber übernimmt RITTERRICHARD Catering keine Haftung. RITTERRICHARD Catering haftet lediglich im Fall von grobem Verschulden der eigenen Mitarbeiter. Die Haftungshöhe durch RITTERRICHARD Catering ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung für darüberhinausgehenden Schaden, auch aus entgangenem Gewinn oder Störung des Geschäftsbetriebes, ist ausgeschlossen.

§ 5 Zahlungen, Verzug, Aufrechnung
RITTERRICHARD Catering ist berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von mindestens 80 Prozent des geschätzten Endbetrages laut Kostenaufstellung zu erheben. Die Anzahlung des Auftraggebers muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von RITTERRICHARD Catering eingegangen sein. Sollte die Anzahlung des Auftraggebers nicht spätestens sieben Tage vor dem Termin der Veranstaltung eingehen, ist RITTERRICHARD Catering berechtigt, gemäß § 6 vom Vertrag zurückzutreten. Der offene Saldo der Schlussabrechnung ist innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Kosten zurückzuerstatten, die durch ein eventuelles Streitverfahren im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Dritter wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

§ 6 Rücktritt
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei Vertragsrücktritt von Seiten des Auftraggebers gelten folgende Stornobedingungen:
• 8 Wochen bis 4 Wochen vor Auftragsdatum 10% des kalkulierten Netto-Umsatzes
• 4 Wochen bis 2 Wochen vor Auftragsdatum 20% des kalkulierten Netto-Umsatzes
• 2 Wochen bis 1 Woche vor Auftragsdatum 50% des kalkulierten Netto-Umsatzes
• weniger als 1 Woche vor Auftragsdatum 85% des kalkulierten Netto-Umsatzes
RITTERRICHARD Catering ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Akontozahlung nicht bis zum vertraglich festgelegten Termin auf dem angegebenen Geschäftskonto eingegangen ist. In diesem Fall wird der Auftraggeber nicht von der Leistung befreit, es gelten die Stornobedingungen. RITTERRICHARD Catering ist des Weiteren berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber in Insolvenz gerät bzw. ein begründeter Verdacht einer Insolvenz des Auftraggebers besteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, RITTERRICHARD Catering die bis zum Rücktritt angefallenen Kosten laut Stornobedingungen zu bezahlen.

§ 7 Änderungen im Leistungsumfang
Der Auftraggeber verpflichtet sich, RITTERRICHARD Catering die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 30 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Ab einer Änderung der Gästeanzahl von +/- 5 % behält sich RITTERRICHARD Catering das Recht vor, die Veranstaltung zu Lasten des Kunden neu zu kalkulieren. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc. werden nach den Listenpreisen von RITTERRICHARD Catering gesondert berechnet.

§ 8 Reklamationen
Reklamationen bzw. Beanstandungen sind zunächst unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter der jeweiligen Veranstaltung in konkretisierter Form mitzuteilen und haben innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Leistungserbringung schriftlich zu erfolgen. Soweit der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nachkommt und deshalb die Mängel während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht behoben werden können, ist die Berufung des Auftraggebers auf Ansprüche aufgrund der festgestellten Mängel ausgeschlossen.

§ 9 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 10 Gerichtstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin.

RITTERRICHARD Catering · Inhaber: Karsten Richard · Schönstedtstraße 5 · 13357 Berlin